1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen ifw consult e.U. / Mag. (FH) Manuela Baierl – im Folgenden als Auftragnehmerin bezeichnet und dem/der Auftraggeber:in gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
1.3 Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform; das gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.
1.4 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des/der Auftraggebers:in sind ungültig, es sei denn, diese werden von der Auftragnehmerin ausdrücklich schriftlich anerkannt.
1.5 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
2.1. Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot der Auftragnehmerin bzw. der Auftrag des/der Auftraggebers:in, in dem der Leistungsumfang und die Vergütung festgehalten sind. Die Angebote der Auftragnehmerin sind freibleibend und unverbindlich.
2.2. Erteilt der/die Auftraggeber:in einen Auftrag, so ist er/sie an diesen zwei Wochen ab dessen Zugang bei der Auftragnehmerin gebunden. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrags durch die Auftragnehmerin zustande. Die Annahme hat in Schriftform (z.B. durch eine Auftragsbestätigung) zu erfolgen, es sei denn, dass die Auftragnehmerin zweifelsfrei zu erkennen gibt (z.B. durch Tätigwerden aufgrund des Auftrages), dass sie den Auftrag annimmt.
2.3. Gekaufte Packages müssen – um die Zielerreichung zu gewährleisten – von dem/der Auftraggeber:in innerhalb von drei bis sechs Monaten ab Kaufdatum konsumiert werden, ansonsten verfallen sie. Nach sechs Monaten ohne Inanspruchnahme der Leistung verliert der Kauf seine Gültigkeit.
3.1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag des/der Auftraggebers:in bzw. der Leistungsbeschreibung oder den Angaben im Vertrag. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der Schriftform.
3.2 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch die Auftragnehmerin selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem/der Auftraggeber:in.
3.3 Der/die Auftraggeber:in legt der Auftragnehmerin auch ohne deren besondere Aufforderung alle für die Erbringung der Leistung notwendigen Unterlagen zeitgerecht vor und setzt sie von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Erbringung der Leistung bekannt werden.
3.4 Der/die Auftraggeber:in trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner/ihrer unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Auftragnehmerin wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
4.1. Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen. Die Auftragnehmerin bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den/die Auftraggeber:in allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm/ihr gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er/sie der Auftragnehmerin eine angemessene, mindestens aber 14 Tage währende Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an die Auftragnehmerin.
4.2. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der/die Auftraggeber:in vom Vertrag zurücktreten. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Auftragnehmerin.
4.3. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen seitens des/der Auftraggebers:in – entbinden die Auftragnehmerin jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Gleiches gilt, wenn der/die Auftraggeber:in mit seinen/ihren zur Durchführung des Auftrags notwendigen Verpflichtungen (z.B. Bereitstellung von Unterlagen oder Informationen), im Verzug ist. In diesem Fall wird der vereinbarte Termin zumindest im Ausmaß des Verzugs verschoben.
4.4. Vereinbarte Termine sind verbindlich und können bis 48 Stunden (Werktags ausgenommen Samstag/Sonntag) vor dem Termin kostenfrei per SMS oder per E-Mail abgesagt werden. Bei kurzfristigen Stornierungen (weniger als 24 Stunden) wird die Beratung/Leistung zur Gänze in Rechnung gestellt. Verpasste Sessions und Termine, die zu kurzfristig storniert werden, gelten als verfallen und werden nicht nachgeholt. Sollten Termine vom/von der Auftraggeber:in aufgrund unvorhersehbarer Umstände abgesagt werden müssen und wird kein akzeptabler Ersatztermin gefunden, wird der ausstehende Betrag rückerstattet.
5.1 Die Auftragnehmerin ist insbesondere zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn
– die Ausführung der Leistung aus Gründen seitens des/der Auftraggebers:in unmöglich ist oder trotz Setzung einer Nachfrist weiter verzögert wird.
– berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des/der Auftraggebers:in bestehen und diese/r auf Begehren der Auftragnehmerin weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Auftragnehmerin eine taugliche Sicherheit leistet.
6.1. Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Auftragnehmerin für jede einzelne Leistung im Voraus.
6.2. Alle Leistungen der Auftragnehmerin, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt.
6.3 Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, Versandkosten, Botendienste etc. sind gegen Rechnungslegung der Auftragnehmerin vom/von der Auftraggeber:in zusätzlich zu ersetzen.
6.4 Im Falle der Nichtzahlung von möglich anfallenden Zwischenabrechnungen ist die Auftragnehmerin von ihrer Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.
7.1. Die Rechnungen der Auftragnehmerin sind vor Erbringung der Leistung ab Rechnungsdatum fällig und sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, binnen sieben Kalendertagen ab Erhalt der Rechnung zu bezahlen.
7.2. Der/Die Auftraggeber:in verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten, zu tragen.
7.3. Im Falle des Zahlungsverzuges des/der Auftraggebers:in kann die Auftragnehmerin sämtliche, im Rahmen anderer mit dem/der Auftraggeber:in abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.
7.4. Der/Die Auftraggeber:in ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Auftragnehmerin aufzurechnen, außer die Forderung des/der Auftraggebers:in wurde von der Auftragnehmerin schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht des/der Auftraggebers:in wird ausgeschlossen.
7.5. Die Zahlungen des/der Auftraggebers:in werden direkt über die Zahlungsschnittstelle auf der Website der Auftragnehmerin abgewickelt.
Die Auftragnehmerin ist berechtigt, dem/der Auftraggeber:in Rechnungen in elektronischer Form zu übermitteln. Der/Die Auftraggeber:in erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch die Auftragnehmerin ausdrücklich einverstanden.
8.1 Die Auftragnehmerin verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihr zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die sie über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des/der Auftraggebers:in erhält.
8.2 Weiters verpflichtet sich die Auftragnehmerin, über den gesamten Leistungsinhalt sowie über sämtliche Informationen und Umstände, die ihr im Zusammenhang mit der Leistungserbringung zugegangen sind, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
8.3 Die Auftragnehmerin ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertreter:innen, denen sie sich bedient, entbunden.
8.4 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.
8.5 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der/die Auftraggeber:in leistet der Auftragnehmerin Gewähr, dass hiefür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.
9.1. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der/die Auftraggeber:in der Auftragnehmerin alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich ist, oder für die Auftragnehmerin mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist.
9.2. Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten der Auftragnehmerin ist ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind von dem/der Auftraggeber:in zu beweisen.
9.3. Schadenersatzansprüche des/der Auftraggebers:in, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Auftragnehmerin beruhen.
9.4. Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden.
9.5. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach dem Auftragswert exklusive Steuern begrenzt.
10.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.
10.2 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von dieser Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
10.3 Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung der Auftragnehmerin. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort der Auftragnehmerin zuständig.
Wien, November 2021